Das Buchen einer Haushaltshilfe kann für Privatkunden in Deutschland steuerlich absetzbar sein. Seit 2009 können Privatpersonen in Deutschland haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Putz- und Reinigungsdienste, Gartenarbeiten oder auch Kinderbetreuung. Die Absetzbarkeit dieser Leistungen beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
Dabei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden und es muss eine Rechnung vorliegen, die den Arbeitslohn und die enthaltenen Steuern ausweist. Zudem muss die Rechnung per Banküberweisung beglichen werden.
Es ist zu beachten, dass die Absetzbarkeit nicht für alle Aufwendungen gilt. So sind beispielsweise Materialkosten oder Fahrtkosten nicht absetzbar. Auch dürfen die Dienstleistungen nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden.
Wer eine Haushaltshilfe bucht und von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren möchte, sollte sich daher im Vorfeld genau über die Voraussetzungen informieren und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten lassen.
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