Preise & Pauschale
Unsere klaren Preisstrukturen setzen auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Bei uns können Sie sicher sein, dass Sie faire und qualitativ hochwertige Wohnungsreinigungspreise erhalten.
Keine
Vertragsbindung
Erleben Sie die Freiheit, unsere Wohnungsreinigungen ohne lästige langfristige Vertragsbindung zu nutzen.
Pauschal-
preise
Maßgeschneiderte Wohnungsreinigungen ohne zusätzliche, versteckte und unerwartete Kosten.
Flexible
Buchungen
Sie entscheiden, ob Sie die Wohnung einmal, regelmäßig oder monatlich reinigen lassen wollen.
Services & Preise
Klar und unkompliziert
Regelmäßig
Classic Clean
z.B. eine Wohnung bis 65 m²
ab €129,90 €103,92* / Termin
*Ihr 20% Steuervorteil nach §35a EStG
-
Vertragliche Freiheit
Keine Vertragslaufzeit und jederzeit kündbar -
Für Ihre Sicherheit
Haftpflichtversichert bis zu 5 Mio. Euro
Der ideale Service für den Alltag. Wir sorgen für konstante Wohlfühlatmosphäre durch die regelmäßige Pflege der Böden, Oberflächen, Bad- und Küchenhygiene.
Regelmässig, Ein Mal oder auf Abruf
Premium Clean
z.B. eine Wohnung bis 65 m²
ab €159,90 €127,92* / Termin
*Ihr 20% Steuervorteil nach §35a EStG
-
Vertragliche Freiheit
Keine Vertragslaufzeit und jederzeit kündbar -
Für Ihre Sicherheit
Haftpflichtversichert bis zu 5 Mio. Euro -
5-Sterne-Service
Sauberkeit auf hohem Niveau
Geht weit über die oberflächliche Reinigung hinaus. Wir widmen uns intensiv den Details wie Fußleisten, Heizkörpern und hartnäckigen Verschmutzungen, um den Wert Ihrer Einrichtung langfristig zu sichern.
Mehr…
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Hilfe/FAQs
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Kundenservice
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice via E-Mail an: support@mucama.de
Jetzt buchen. Ihre Wohnung verdient es!
Machen Sie Ihr Zuhause wieder strahlend sauber! Buchen Sie jetzt unsere professionelle Wohnungsreinigung und erleben Sie ein frisches, sauberes Ambiente!
*Bis zu 20% einsparen
Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) können Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung, Glasreinigung, etc. in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Bei diesen Dienstleistungen können auf Antrag 20% der Lohnkosten, höchstens aber 4.000 Euro, von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
