Basisreinigung
Einmalig, Wöchentlich und 2-wöchentlich
Diese Reinigung ist sehr beliebt und umfasst alle Basisleistungen, um Ihr Zuhause langfristig sauber und komfortabel zu halten.
Küche
- Geschirr spülen oder Spülmaschine einräumen
- Alle zugänglichen Flächen abstauben und abwischen
- Küchenschränke, Backofen und Kühlschrank außen abwischen
- Mikrowelle innen und außen reinigen
- Lichtschalter und Türgriffe abwischen
- Kochfeld schrubben
- Arbeitsplatten abwischen
- Spüle reinigen
- Sauberes Geschirr wegräumen
- Müll und Recycling entsorgen
- Böden saugen und wischen
Badezimmer
- Die Toilette reinigen
- Dusche, Badewanne und Waschbecken schrubben
- Schrankaußenflächen, Spiegel und Armaturen reinigen
- Lichtschalter und Türgriffe abwischen
- Mülleimer leeren
- Böden saugen und wischen
Wohnbereiche
- Abstauben und Abwischen aller zugänglichen Flächen
- Lichtschalter und Türgriffe abwischen
- Spiegel reinigen
- Mülleimer leeren
- Böden saugen und wischen
- Fußabtreter saugen und reinigen
Schlafzimmer
- Abstauben und Abwischen aller zugänglichen Flächen
- Lichtschalter und Türgriffe abwischen
- Spiegel reinigen
- Mülleimer leeren
- Böden saugen und wischen
- Bett machen (frische Wäsche bereitlegen, wenn Sie möchten, dass wir sie wechseln)
Extras

€34,90/h €27,92*/h
*Ihr 20% Steuervorteil nach §35a EStG
Zufriedenheit garantiert

Sollten Sie jemals das Gefühl haben, dass die Arbeit nicht nach Ihren Vorstellungen erledigt wurde, werden wir den Raum innerhalb von 24 Stunden ohne zusätzliche Kosten erneut reinigen.
*Bis zu 20% einsparen
Nach § 35 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) können Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung, Glasreinigung, etc. in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Bei diesen Dienstleistungen können auf Antrag 20% der Lohnkosten, höchstens aber 4.000 Euro, von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.